Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 ALLGEMEINES

Der Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit der ad hoc immobilien GmbH erfolgt allein auf der Basis dieser Bedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Ver-trages bzw. der Auftragsbestätigung anerkennt. Widersprechende Bedingungen sind ungültig. Die Ange-bote der ad hoc immobilien GmbH sind freibleibend und bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch die ad hoc immobilien GmbH.

 

§ 2 LEISTUNGEN

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen gem. verein-bartem Leistungsverzeichnis fachgerecht auszuführen. Er stellt die erforderlichen Arbeitskräfte für die Ar-beitsleistungen bereit, die Arbeitsausführungen werden durch ihn überwacht.

Bei einer Qualitätsabweichung vom vereinbarten Leistungsverzeichnis, erklärt sich die ad hoc immobilien GmbH bereit, nach zeitnahem Hinweis des Auftraggebers in Textform, die gerügte Dienstleistung zu über-prüfen und an das vereinbarte Dienstleistungsniveau anzupassen.

 

§ 3 WINTERDIENST

Die Leistungen werden nach den jeweiligen örtlichen Gemeindereinigungssatzungen hinsichtlich der Räum- und Streupflicht bei winterlichen Witterungsverhältnissen durchgeführt. Die Erforderlichkeit eines Winterdiensteinsatzes wird die ad hoc immobilien GmbH selbstständig und rechtzeitig feststellen. Das Ent-fernen von Schnee und Eis kann in folgenden Fällen erst beim nächsten regulären Einsatz oder nach Ab-sprache und ggf. gegen zusätzliche Bezahlung erfolgen: Schnee oder überfrierende Nässe, der von un-gereinigten Nachbargrundstücken herübergetragen wird; Schnee oder überfrierende Nässe, der durch die Straßenreinigung auf bereits geräumte Gehwege geworfen wird; Glättebildung durch defekte Dach-rinnen oder Schmelzwasser; bei vom Dach stürzenden Schneeverwehungen. Soweit Zugänge- und Ein-fahrten nicht versperrt werden, stehen zur Ablagerung des anfallenden Schnees die Ränder der zu räu-menden Flächen zur Verfügung. Die Abfuhr von Schnee erfolgt nur gegen gesonderte Beauftragung und Berechnung. Kann die ad hoc immobilien GmbH aufgrund höherer Gewalt oder anderen nicht durch sie verschuldeten Ereignissen ein Grundstück nicht erreichen, stellt dies keine Vertragsverletzung dar. Der Auf-traggeber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass das jeweilige Grundstück über öffent-lichen oder privaten Raum mit Fahrzeugen erreicht werden kann. Der Winterdienst erfolgt ohne ausdrück-liche Beauftragung im Einzelfall lediglich in der Wintersaison. Diese liegt zwischen dem 01.11. und 31.03. . Winterdiensteinsätze vor und nach der Saison werden gesondert nach Aufwand mit einer zu vereinba-renden Einsatzpauschale abgerechnet.

 

§ 4 ÄNDERUNG DER LEISTUNG & SONDERLEISTUNG

Änderungen der Leistungen bedürfen der Schriftform. Arbeiten die nicht Gegenstand des Vertrages bzw. des Leistungsverzeichnisses sind, werden zu einem Stundensatz von 39,00 € zzgl. Gesetzlicher Mehrwert-steuer (z.Zt. 19%) berechnet. Diese Leistungen erfolgen nur nach gesondertem Auftrag, sie werden ge-sondert ausgewiesen.

 

§ 5 PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS & AUFTRAGSERFÜLLUNG

Der Auftraggeber hat vor Auftragsbeginn eine ordnungsgemäße Übergabe und Einweisung in die Immo-bilie sicherzustellen und auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen. Weicht der übernom-mene Pflegezustand der Immobilie deutlich von dem besichtigten Zustand bei Angebotserstellung ab, kann die ad hoc immobilien GmbH innerhalb von 2 Wochen nach Auftragsbeginn ein Angebot für den erhöhten Einmalaufwand unterbreiten. Wird diese Beauftragung durch den Auftraggeber nicht übernom-men, so behält sich die ad hoc immobilien GmbH vor, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber stellt der ad hoc immobilien GmbH ohne Berechnung die erforderlichen Schlüssel, Zugang zu fließendem kalten Wasser und Strom zur Verfügung. Bei Bedarf überlässt der Auftraggeber der ad hoc immobilien GmbH einen geeigneten verschließbaren Raum für Materialien und Maschinen. Die Leistungen des Auf-tragnehmers gelten als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht in einer angemessenen Zeit begründete Einwände erhebt.

 

§ 6 VERGÜTUNGEN

Die gestellten Rechnungen sind ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Erteilung eines SEPA Mandats zugunsten der ad hoc immobilien GmbH. Der SEPA-Lastschrifteinzug erfolgt sieben Arbeitstage nach Rechnungsversendung der ad hoc immobilien GmbH. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Auftraggeber der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Auftraggeber die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. Die ad hoc immobilien GmbH kann für einen solchen Fall zudem die Durchführung der weiteren Dienstleistung einseitig einstellen. Ersatzteile und Material für die Behebung kleinerer Schäden werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Bei Gefahr in Verzug ist die ad hoc immobilien GmbH berechtigt und beauftragt, den Schaden, falls erforderlich, sofort selbst oder unter Einschaltung von Dritten zu Lasten des Auftraggebers auch ohne vorherige Benachrichtigung zu beheben. Befindet sich der Auftraggeber mit der Bezahlung der Rechnungen der ad hoc immobilien GmbH in Verzug, so ist die ad hoc immobilien GmbH berechtigt, seine vertraglich geschuldete Leistung bis zur vollständigen Erfüllung seiner eigenen Ansprüche durch den Auftraggeber zurückzubehalten. Bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Auftraggebers oder wenn der Auftraggeber einen Antrag auf Erlass des Insolvenzverfahrens gestellt hat, ist die ad hoc immobilien GmbH zur sofortigen Einstellung seiner vertraglich geschuldeten Leistung berechtigt. Die ad hoc immobilien GmbH hat in diesen Fällen zudem das Recht, einseitig den Dienstleistungsvertrag fristlos zu kündigen. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert oder durch die ad hoc immobilien GmbH anerkannt.

 

§ 7 PREISANPASSUNGSKLAUSEL

Wegen der Lohnintensität, der von ad hoc immobilien GmbH zu erbringenden Leistungen ist die ad hoc immobilien GmbH u. a. bei einer Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und/oder des Mindestentgeltes nach dem Entsendegesetz oder sonstiger gesetzlicher Mehraufwände berechtigt, eine Anpassung der vereinbarten Vergütung um 9/10 des jeweiligen Prozentsatzes der Lohnerhöhung bzw. der anderen Mehr-leistungen zu fordern. Eine Anpassung kann erst ab dem Ersten des dem der schriftlichen Anpassungser-klärung folgenden Monats geltend gemacht werden.

 

§ 8 HAFTUNG

Der Auftragnehmer haftet für Personen- und Sachschäden, die nachweislich durch ihn oder seine Nach-auftragnehmer bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht werden. Er ist hierfür ausreichend versichert. Für die Schäden, die dem Auftragnehmer nicht in einer angemessenen Zeit gemeldet werden, entfällt die Haftung. Der Auftragnehmer ist Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung.

 

§ 9 DATENSCHUTZ

Die Erhebung und die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers oder dessen Vertre-ters durch die ad hoc immobilien GmbH erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO ausschließlich zur Leis-tungserbringung und Vertragserfüllung. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Vertragspar-teien verpflichten sich, sämtliche während der Zusammenarbeit bekanntwerdenden Betriebs- und Ge-schäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und Verschwiegenheit darüber zu bewahren. Diese Ver-pflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

 

§ 10 SALVATORISCHE KLAUSEL

Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die Parteien verpflichtet, diese Bestimmung durch eine andere Vertragsbestimmung zu ersetzen, wel-che den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich erreicht.

 

§11 GERICHTSSTAND/ AUßERGERICHTLICHES SCHLICHTUNGSVERFAHREN

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Dienstleistungsvertrag und dem Leistungsverzeichnis wird der Sitz der ad hoc immobilien GmbH – Jena vereinbart. Die ad hoc immobilien GmbH nimmt nicht am außergerichtlichen Schlichtungsverfahren gemäß § 36 VSBG teil, ein Schlichtungsverfahren wird daher in jedem Einzelfall ausgeschlossen.